Der Kirchenvorstand (KV) ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde und wird alle sechs Jahre von den Gemeindemitgliedern (ab 14 Jahren) gewählt.
Als ehrenamtliches Team mit einem breit gefächerten Spektrum an persönlichen Begabungen und Berufserfahrungen entscheidet der KV gemeinsam mit der Pastorin / dem Pastor darüber, welche Schwerpunkte in der Gemeindearbeit gesetzt werden. Der KV verwaltet das Gemeindevermögen und ist mitverantwortlich für den Einsatz der Haupt- und Ehrenamtlichen in der Gemeinde.